Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII (TP Abt. 60)
Seminarziel
- Sie können die Zielgruppe und die Voraussetzungen für Leistungen nach § 67 SGB XII benennen und einordnen.
- Sie verstehen die besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie den Auftrag und die Zielsetzung der Hilfen nach § 67 SGB XII.
- Sie können die rechtlichen Grundlagen anwenden und Unterstützungsbedarfe im Rahmen der Hilfeplanung nach § 67 SGB XII berücksichtigen.
Seminarinhalte
Der § 67 SGB XII bezieht sich auf "Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".
Die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Menschen sind gekennzeichnet durch vielfältige Problemlagen, bei denen besondere Lebensverhältnisse derart mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, dass die Betreffenden diese nicht aus eigener Kraft und ohne fachliche Hilfe überwinden können.
Die Lebenslage von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ist dadurch charakterisiert, dass einerseits besondere Lebensumstände wie Wohnungslosigkeit, Haftentlassungen, Überschuldungen oder ungesicherte materielle Lebensgrundlagen vorliegen. Anderseits sind diese Menschen von persönlichen sozialen Schwierigkeiten wie beispielweise Suchterkrankungen, oder einer gestörten Interaktion mit der sozialen Umwelt betroffen.
Das Ziel der Hilfen nach § 67 ff. SGB XII ist, Menschen in die Lage zu versetzen, die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu überwinden und künftig ohne fremde Hilfe am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.
Termine
Hinweis
Informationen zu Referierenden und Ansprechpersonen sind nach der Anmeldung im Fortbildungsportal sichtbar.
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