Hilfe zur Pflege neben EGH (Abt. 60)
Seminarziel
Hier geht es um eine Zuständigkeitsregelung in Bezug auf die Hilfe zur Pflege, die üblicherweise durch den örtlichen Träger geleistet wird und die Eingliederungshilfe, die üblicherweise vom überörtlichen Trägern geleistet wird. Es geht um die Frage, wann die Hilfe zur Pflege ganzheitlich durch den überörtlichen Träger gewährt wird.
Seminarinhalte
Die teilnehmende Person
- kennt die Voraussetzungen für die Anwendung der HzP neben EGH (§103 Abs. 2 SGB IX).
- kennt die Leistungen der Pflegeversicherung und die entsprechenden Leistungen aus dem 7. Kapitel SGB XII (HzP).
- kann zwischen aufstockenden und nicht aufstockenden Leistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII und die Anrechenbarkeit von Pflegeleistungen nach dem SGB XI unterscheiden.
- weiß, wie der Pflegebedarf festgestellt wird.
- kennt die Abrechnungsmöglichkeiten.
Termine
Hinweis
Informationen zu Referierenden und Ansprechpersonen sind nach der Anmeldung im Fortbildungsportal sichtbar.
Alternative Termine dieser Veranstaltung