Die Landesbauordnung NRW aktuell (LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen)
Seminarziel
Mit der Dritten Änderungsnovelle der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) treten zum 1. September 2026 zahlreiche Neuerungen in Kraft. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen. Die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen eröffnen neue strategische Spielräume vor allem für den Bestand, bringen aber gleichzeitig gestiegene Eigenverantwortung für die Planungs- und Baupraxis mit sich.
Seminarinhalte
- Neuausrichtung im Bauordnungsrecht (3. ÄG § 3 BauO NRW 2018)
- Geänderte bauaufsichtliche Befugnisse (3. ÄG § 58 BauO NRW 2018)
- Erleichterungen im Bestand (3. ÄG § 59 BauO NRW 2018)
- Weniger Bürokratie, mehr Tempo (3. ÄG § 2 BauO NRW 2018)
- Erweiterte Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW 2018)
- Veränderte Verfahrensabläufe (3. ÄG § 62 BauO NRW 2018 und (3. ÄG § 68 BauO NRW 2018 )
- Digitalisierung (3. ÄG § 70 BauO NRW 2018)
- Belichtung im Bestand (3. ÄG § 46 BauO NRW 2018)
- Baugenehmigungsfiktion (3. ÄG § 74 BauO NRW 2018)
Hinweis
Informationen zu Referierenden und Ansprechpersonen sind nach der Anmeldung im Fortbildungsportal sichtbar.