Aufsichtführende Person in Versammlungsstätten (LWL-Museen für Industriekultur)
Seminarziel
Sie werden in diesem Seminar in die Lage versetzt, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen. Außerdem lernen Sie, bei Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 S.2 SBauVO bzw. § 15 DGUV Vorschrift 18 die Aufsicht zu führen und bei solchen Veranstaltungen die notwendige Anwesenheit abzudecken. Ihre Sinne werden dafür geschärft, sicherheitsrelevante Aspekte bei der Planung von Veranstaltungen zu beachten.
Seminarinhalte
- Schutzziele der SBauVO
- Grundlegende Betriebsvorschriften der SBauVO (Betreiberpflichten, Pflichten von Verantwortlichen)
- Grundlegende Bauvorschriften der SBauVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
- Grundkenntnisse über die Regelungen für den Veranstaltungsbetrieb
- Unfallverhütungsvorschrift der DGUV Vorschrift 18 und der DGUV-Regel 115-002 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
- Erkennen von Gefährdungen
- Arbeitsschutz/Prävention (DGUV Regel 115-002)
- Erarbeitung und Realisierung von Schutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
- Einsatz von Aufsicht führenden Personen
- Pflichten und Verantwortung der Aufsicht führenden Person
- Verhütung und Bekämpfung von Bränden
- Begehung einer Versammlungsstätte
- Erfahrungsaustausch
Die Fortbildung deckt die Inhalte der jährlichen Unterweisung gem. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SBauVO (Betriebsvorschriften) ab und entspricht den Vorgaben der Unfallkassen.
Referentin / Referent
Friedrich Baer
Berlin
Kerstin Klode
Berlin
Ansprechperson